AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Hotel & Weinrestaurant
Alte Thorschenke
Inh.: Söller Gastro Betriebs GmbH
Brückenstraße 3
D-56812 Cochem
Telefon +49 (0) 2671 7059 und 3931
1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Mündliche Abreden werden erst dann wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind. Nur diese Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Hotels.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume oder Zimmer anderweitig zu vergeben. Für gebuchte Leistungen ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde nicht erscheint (§552 BGB). Sonstige bestellte Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Tagungstechnik werden grundsätzlich zu 100% berechnet. 20% bei Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise 30% zwischen 29. und 21. Tage vor Anreise 40% zwischen 20. und 11. Tag vor Anreise 60% zwischen 10. und 2 Tage vor Anreise und ab einem Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
3. Bei Gruppenveranstaltungen hat der Kunde dem Hotel die genaue Anzahl der Teilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Teilnehmerzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Anzahl abgerechnet.
4.
a). Das Hotel ist bestrebt, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen
b). Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit
gleicher Sorgfalt behandelt
c). Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und Kosten des Kunden nach-
gesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen maximal 6 Monate.
d). Im Auftrag des Kunden erbrachte Dienstleistungen (z.B. Weiterleitung von Textilien
an Wäschereien, Beauftragung eines Shuttle-Service etc.) werden mit großer Sorgfalt
ausgeführt.
e). Jegliche Haftung des Hotels nach (a) bis (d) ist ausgeschlossen.
5. Wenn dem Kunden ein hoteleigener Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet für keine am Fahrzeug entstehenden Schäden.
6. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten irgendwelche Mängel auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, den Mangel schnellstmöglich abzustellen. Unabhängig von Ziffer 4 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Minderungen oder Zurückhaltungen sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist mit Ausnahme der §§ 701 ff. BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
7. Im Falle höherer Gewalt z.B. Streik-, Brand- und Wasserschaden, oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) behält sich das Hotel vor, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadenersatz zusteht.
8. Für Beschädigungen oder Verluste (z.B. Tagungstechnik, Einrichtungsgegenstände), die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber dem Hotel.
9. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Die und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den einschlägigen feuerpolizeilichen und sonstigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese Gegenstände sind sofort mit dem Ablauf der Vertragsdauer vom Kunden zu entfernen. Andernfalls erfolgt gegen Berechnung eine Beseitigung durch das Hotel.
10. Der Kunde darf eigene Getränke und Speisen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Zusage des Hotels notwendig. In diesen Fällen wird eine angemessene Service-Gebühr und Korkgeld berechnet.
11. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung der Veranstaltung dem Hotel gegenüber Informationen zukommen zu lassen, wenn aufgrund des politischen, religiösen und sonstigen Charakters der geplanten Veranstaltung ein öffentliches Interesse hervorgerufen wird. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Verletzt der Kunde diese Bestimmungen, so kann das Hotel mit sofortiger Wirkung die Veranstaltung absagen, ohne dass der Kunde irgendeinen Anspruch (z.B. Schadenersatz) geltend machen kann.
12. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Gebuchte Zimmer werden am Anreisetag grundsätzlich nur bis 18:00 Uhr bereitgehalten, sollte eine spätere Anreise nicht ausdrücklich vereinbart worden sein. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
13. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit de Zugang der 1. Mahnung ein. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Bundesbankdiskontsatz berechnet, sowie 10€ Mahngebühren je Mahnung.
14. Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung evtl. von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist für beide Seiten Cochem. Es gilt deutsches Recht.
16. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform um wirksam zu werden. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die entsprechende Ausführung des BGB/HGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Cochem, 01.02.2010
